Für Hundehalter im Ortsamtsbereich Pieschen gibt es keinen lokalen Leinenzwang. Das regelt die Dresdner Polizeiverordnung, nach der nur in der Altstadt und in der Neustadt Hunde an der Leine geführt werden müssen. Unabhängig davon sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt zu lassen. „Die beaufsichtigende Person muss zum Führen von Hunden in der Lage sein und ihr müssen die Hunde auf Zuruf gehorchen“, so die Verordnung. Die Polizeiverordnung ist heute Thema im Stadtrat. Sie gilt für zehn Jahre und muss verlängert werden. Änderungen sind nicht geplant.
Die Polizeiverordnung listet 28 Ordnungswidrigkeiten auf, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden können. So ist zum Beispiel das Einwerfen von Flaschen in die Sammelcontainer an Sonn- und Feiertagen untersagt. Die Notdurft zu verrichten, ruhestörender Lärm, liegengelassene Hundehaufen und Autowäsche auf der Straße mit Reinigungsmitteln gehören ebenfalls dazu. Aber auch unvorschriftsmäßig angebrachte Hausnummern können bestraft werden. Geregelt ist in der Verordnung auch, wo öffentlich gegrillt werden darf. Im Ortsamtsbereich Pieschen ist es nur ein Platz: An der Elbe unterhalb der Eisenberger Straße.
Die Polizeiverordnung soll helfen „das Zusammenleben und Zusammentreffen von Bewohnern und Gästen der Stadt freundlich und friedlich zu gestalten“, heißt es in der Begründung. „Sei es nun der örtlich begrenzte Leinenzwang für Hunde oder die Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ruhe: alle diese Regelungen sind aus dem täglichen Miteinander nicht wegzudenken und tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden. Sie haben sich bewährt und bilden für den Gemeindlichen Vollzugsdienst eine wesentliche Rechts- und Arbeitsgrundlage“, so der Erläuterungstext.
Nachtrag 1: Aufgrund der langen Debatte über das Schicksal des Tunnels am Neustädter Markt wurde der Tagesordnungspunkt nicht mehr aufgerufen. Am 23. Juni tagt der Stadtrat wieder.
Nachtrag 2: Der Stadtrat hat die Polizeiverordnung auf seiner Sitzung am 23. Juni verabschiedet.
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