Elternbeiträge für Kita und Hort sollen steigen – Erstattung bei Streiks geregelt

Die Stadtverwaltung strebt eine Erhöhung der Elternbeiträge bei der Kindertagesbetreuung an. Geplant sei eine „moderate Erhöhung der um durchschnittlich rund 2,5 Prozent“, heißt es in einer heute verbreiteten Presseerklärung. Die entsprechende Beschlussvorlage (Nr. V1438/16) soll dem Stadtrat am Montag übergeben werden. Dann ist sie auch im Ratsinfosystem einsehbar.

Die Erhöhung der Beiträge orientiere sich an den gestiegenen Personal- und Sachkosten für die Dresdner Kitas und Horte im Jahr 2015. Folgende ungekürzten Elternbeiträge sollen zum 1. September in Kraft treten:

elternbeiträge 2017

Die geplanten Elternbeiträge 2017. Quelle: dresden.de

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Die Mehreinnahmen sind in dem von Linken, Grünen und SPD verabschiedeten Doppelhaushalt 2017/18 bereits eingeplant. In diesem Jahr sind das 591.000 Euro und im kommenden Jahr 1,44 Millionen Euro.

Neu: 20 Prozent des Regelbeitrages ab 3. Kind

Eine neue Regelung soll auch für das sogenannte dritte Zählkind und alle weiteren Kinder in Kraft treten. Konnten sie seit 2006 beitragsfrei Kita und Hort besuchen, werde ab 1. September 2017 ein verminderter Elternbeitrag in Höhe von 20 Prozent des Regelbeitrages fällig. Dies betreffe nach internen Hochrechnungen der Verwaltung rund 1 500 Kinder in Dresden. Bei rund 500 von ihnen blieben die Eltern aus sozialen Gründen von den Beiträgen befreit. Mit 400.000 Euro Mehreinnahmen rechnet das Rathaus mit dieser Regelung.

Erstattung im Streikfall

Mit diesem Geld sollen Elternbeiträge im Streikfall erstattet werden, wenn Eltern eine Ersatzbetreuung in Anspruch nehmen mussten. Der Stadtrat hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr damit beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für den Streikfall zu erarbeiten. Auch dieser Satzungsentwurf (Vorlage Nr. V1565/17) werde am Montag in die Gremien des Stadtrates eingebracht. „Der Stadtrat kann gern eine alternative Finanzierung vorschlagen. Wichtig ist, dass die erwarteten finanziellen Mehraufwendungen der Satzungsänderung gedeckt werden“, sagte der zuständige Bildungsbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU).

Mit der neuen Regelung „können Eltern gezahlte Beiträge zukünftig immer dann zurückverlangen, wenn städtische Kitas und Horte vorübergehend geschlossen werden müssen und den Eltern kein alternatives kommunales Betreuungsangebot unterbreitet werden kann. Dabei ist es gleich, ob die Schließung durch einen Arbeitskampf, eine Havarie oder ein Unwetter verursacht worden ist“, heißt es in der Pressemitteilung des Rathauses.

Im vergangenen Jahr zahlte die Stadt aus ihrem Haushalt 24.5 Millionen Euro für alle Absenkungen und Erlasse von Elternbeiträgen in Kitas und Horten. „Die vorgeschlagene Änderung bedeutet lediglich einen kleinen, mit Augenmaß gefassten, Einschnitt. Ich kann Sie im Gesamtzusammenhang gesehen gut vertreten“, betonte Vorjohann. Die Verwaltung rechnet nun mit einer Entscheidung des Stadtrates noch vor der Sommerpause.

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